urteil amtsgericht bonn (update)


Göttingen - Der Starrlauf genannte Antrieb von Fixie-Fahrrädern wurde jetzt vom Amtsgericht Bonn als Bremse anerkannt. Auf das Urteil weist der "Pressedienst-Fahrrad" in Göttingen hin. [...]

[...] In dem genannten Fall jedoch missfiel dies einem Polizisten, der den Radler stoppte und ein Bußgeld von 55 Euro verhängte. Das Fahren ohne eine zweite Bremse stelle eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar, so die Begründung des Ordnungshüters.

Der Radfahrer klagte gegen die Strafe. Seine Anwältin verwies auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese definiere eine Bremse als feste Einrichtung am Fahrzeug, die zur Verminderung der Geschwindigkeit diene. Demnach sei auch der Starrlauf des Fixies eine Bremse.

Das Gericht folgte dieser Argumentation - jedoch senkte es das Bußgeld lediglich auf 15 Euro: Der Fixie-Besitzer war schließlich auch ohne Klingel und seitliche Reflektoren unterwegs. Trotz dieses Urteils müssen sich Fixie-Fahrer ohne montierte Hinterrad-Bremse auch künftig auf Diskussionen mit der Polizei einstellen. Das Urteil des Amtsgerichts schaffe kein Präzedenzfall, so der "Pressedienst-Fahrrad". Und Fixie-Fahrer, die auch auf die Montage einer Vorderradbremse verzichten, verstoßen nach wie vor gegen die Regeln.

aber immerhin, weniger bußgeld.

adfc artikel aus der radwelt vom april 2009.

1 Kommentar:

  1. http://www.youtube.com/watch?v=Vn29DvMITu4&eurl=http%3A%2F%2Fwww%2Efacebook%2Ecom%2Fprofile%2Ephp%3Fid%3D1079327781&feature=player_embedded#t=71

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